Hinweisgebersystem

Seit Juli 2023 sind Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gesetzlich dazu verpflichtet, ein Hinweisgebersystem für interne und externe Melder anzubieten. 

 

Was bedeutet das?

Mit unserem Verhaltenskodex verpflichten wir uns bereits den zentralen Werten in puncto soziale Verantwortung, Wahrung und Förderung von Gesundheit und Arbeitssicherheit sowie ökologische und ökonomische Verantwortung. Mithilfe des Hinweisgebersystems haben Sie die Möglichkeit Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder interne Prozesse sowie straf- oder bußgeldbewehrte Handlungen anonym oder vertraulich zu melden.

 

Ihre Daten sind garantiert geschützt!

Meldungen können unter Angabe Ihrer Kontaktdaten oder komplett anonym erfolgen. Alle Einreichungen werden streng vertraulich und schützenswert behandelt. Meldende haben keine negativen Konsequenzen, wie z.B. Kündigungen oder Diskriminierung, zu befürchten. Jede Meldung und Kommunikation ist mittels Ende-zu-Ende-Verschlüsselung geschützt. Mithilfe des Hinweisgebersystems von Vispato ist eine Verfolgung des Status Ihrer Meldung und die Kommunikation mit uns jederzeit auch ohne Angabe von Kontaktdaten möglich. Nach Abgabe der Meldung erhalten Sie automatisch generierte Zugangsdaten, welche Sie sich notieren müssen, um sich damit später wieder einloggen zu können.

 

Warum meine Meldung nachverfolgen?

1) Sie können den Status Ihrer Meldung einsehen, um zu prüfen, ob Maßnahmen ergriffen werden.
2) Sie können die Meldung um weitere Informationen ergänzen.
3) Der Systemadministrator hat von Ihnen zusätzliche Informationen angefordert, die für die Lösung des Problems oder der Ergreifung entsprechender Maßnahmen erforderlich sind.

 

Weitere Meldestellen für Mitarbeiter:

Ihr Vorgesetzter
Betriebsrat
Geschäftsleitung

 

Weitere Meldestellen für Mitarbeiter und Externe:

Polizei
Bundesamt für Justiz
Bundeskartellamt
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

 

Rechtlicher Hinweis:

Wer eine andere Person fälschlicherweise einer Straftat bezichtigt, macht sich gem. §164 StGB selbst strafbar und verliert zudem sein Recht auf Anonymität, sofern eine Meldung unter Angabe von personenbezogenen Daten gemacht wurde. 
Anders verhält es sich, wenn Sie etwas aus dem Zusammenhang gerissen beobachten und dieses Verhalten auf Sie wie ein Verstoß wirkt. Solche Sachverhalte können schnell überprüft und geklärt werden. Sie erhalten eine Rückmeldung darüber, was tatsächlich passiert ist. Die Meldung kann abgeschlossen werden, ohne dass es weiterer Handlungen bedarf.